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Prüfung und Wartung von ToranlagenPrüfen ist Pflicht!

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 legt die Schutzziele für Toranlagen fest. Die Betreiber gewerblich genutzter, kraftbetätigter Tore sind verpflichtet, Ihre Toranlagen unabhängig von ihrem Alter mindestens einmal jährlich einer sachgerechten Prüfung auf ihren sicheren Zustand zu unterziehen.

Im Rahmen dieser Sicherheitsüberprüfung ist die Schließkraftmessung mit geeignetem Messwerkzeug ein wesentlicher Bestandteil.

Sicherheitsprüfung für Toranlagen:

  • Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7
  • jährliche sachgerechte Prüfung von Toranlagen vorgeschrieben
  • Schließkraftmessung ist wesentlicher Bestandteil
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